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Fahrradwege

Grundsätzlich müssen Radfahrer die Fahrbahn benutzen (§ 2 Abs. 1 StVO).

Nur, wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt, darf die Straße nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Benutzungspflichtige Radwege werden mit diesen Schildern gekennzeichnet:

Nur auf Gehwegen mit diesem Schild

darf man auf dem Gehweg fahren, allerdings eigentlich nur in Schrittgeschwindigkeit. Auf jeden Fall haben Fußgänger auf Gehwegen Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

In den meisten Fällen wird der Gehweg ordnungswidrig genutzt, weil die Straße entweder in einem schlechten Zustand ist, oder der Autoverkehr als zu gefährlich und drängelnd wahrgenommen wird.

Kinder bis 8 Jahre müssen und Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad befahren. Aber auch sie haben den Fußgängern Vorrang einzuräumen. Durch diese Regelung fahren meist auch die begleitenden Erwachsenen ordnungswidrig auf dem Gehweg.
Während diese zumeist langsam und umsichtig unterwegs sind, fahren auch verstärkt Jugendliche und Erwachsene auf den Gehwegen, insbesondere in den neuen Bundesländern. Sie sind aber meist schnell unterwegs und würden auf der Straße auch gut vorankommen.

Auf Kopfsteinpflaster

Nicht nur zum Schulstart gilt gemäß der Straßenverkehrsordnung: Bei fehlendem Radweg „absteigen und schieben“

Falkensee. Eigentlich sollten Radfahrer spätestens ab dem zehnten Geburtstag auf der Straße fahren. Doch der Alltag sieht in vielen Ecken Falkensees so aus, dass die Straßen mit ihrem holperigen Kopfsteinpflaster weder Kindern noch Erwachsenen und ihren Drahteseln zuzumuten sind, ein Radweg aber häufig auch fehlt. Somit sehen sich viele Radfahrer gezwungen, auf den Gehwegen zu fahren. Dabei kommt es regelmäßig zu Konflikten: Wer hat Vorrang? Muss ein Fußgänger einem Radfahrer Platz machen oder muss der Radfahrer etwa absteigen und schieben? Gelten für Kinder unter acht Jahren andere Regeln, weil sie ausschließlich auf dem Gehweg fahren sollen?

Auf die Frage, in welchen Fällen Radfahrer, die älter als zehn Jahre sind, auf reinen Gehwegen geduldet werden, antwortete Jana Birnbaum, Pressesprecherin der Polizeidirektion West, kurz und knapp: „Gar nicht. Ein Gehweg ist ein Gehweg und kein Radweg.“ Radfahrer müssten laut Straßenverkehrsordnung (StVO) auf reinen Gehwegen, die nicht mit Fahrradweg-Schildern gekennzeichnet sind, „absteigen und schieben. Denn ansonsten kann es ein Verwarngeld nach sich ziehen.“ Dieses wurde kürzlich von zehn auf fünfzehn Euro angehoben.

Kinder, die noch nicht acht Jahre alt sind, sollen laut StVO ausdrücklich auf Gehwegen fahren, da sie die Gefahren im Straßenverkehr noch nicht so gut abschätzen können. Bei Kindern bis zu zwölf Jahren „würden wir eine Ausnahme machen, dass sie selbstverständlich noch auf dem Gehweg fahren dürfen, sofern die Eltern dabei sind, die nebenher auf der Straße fahren. Aber ansonsten ist das nicht gestattet“, betonte Birnbaum.
Zur Begründung heißt es, „Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer“, auf die Rücksicht zu nehmen sei. Auf Gehwegen seien schließlich nicht nur „sportliche Durchschnittsmenschen“ unterwegs, sondern auch Mütter mit Kinderwagen, ältere Menschen, teilweise mit Gehhilfen, oder auch Kleinkinder.

Kinder fahren zumeist auf Gehwegen, je nach Alter ist das erlaubt oder es wird geduldet.
Foto: Jahnke

„Wenn ein Fahrradfahrer dort ankommt – wenn auch mit geringer Geschwindigkeit – es ist einfach nicht einzuschätzen, was passiert: Jemand tritt möglicherweise aus einem Hauseingang auf den Gehweg und wird so von einem Fahrradfahrer erwischt. Das kann schwere Verletzungen zur Folge haben, nicht nur für den Fußgänger, sondern auch für den Fahrradfahrer“, gab die Pressesprecherin zu bedenken. Wie sollte sich denn nun ein Fußgänger verhalten, wenn ein ankommender Radfahrer klingelt, um vorbei zu kommen? „Im Prinzip hat der Fußgänger das Recht, in Ruhe weiterzugehen. Ich würde aber aus vernünftigen Gründen raten, möglichst schnell sich zur Seite zu bewegen, es sei denn, man möchte gerne angefahren werden.“

Es gibt viele Kopfsteinpflaster- Straßen in Falkensee ohne Radweg, aber mit schmalen Gehwegen auf beiden Straßenseiten. Birnbaum erinnerte an die Möglichkeit, hier ohne großen Aufwand Radwege einzurichten: „Man trennt Geh- und Radweg und macht die eine Seite nur Radweg und die andere nur Gehweg. Mit einer einfachen Beschilderung wäre so etwas möglich.“ Bis dies tatsächlich Realität wird, werden viele Falkenseer weiterhin massiv gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und auf Radwegen fahren, solange es keine erträgliche Alternative gibt.

von Ute Jahnke erschienen in der BRAWO am 31.08.2014